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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von Larissa Gubler (WintiSlush.ch), nachfolgend Vermieterin genannt.

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Im Folgenden wird die Person, welche die Slush Ice Maschine mietet, als «Mieter» bezeichnet. Die Person, welche die Slush Ice Maschine vermietet (Larissa Gubler), wird als «Vermieterin» bezeichnet.

1. Geltungsbereich

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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die an WintiSlush.ch erteilt werden, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.

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Mit der Auftragserteilung bestätigt der Mieter, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Wenn der Mieter den AGB widersprechen will, hat dieses schriftlich zu erfolgen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Vermieterin diese schriftlich anerkennt.

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2. Datenschutz

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Erforderliche Daten, die den Mieter betreffen wie Name, Adresse und Auftragsdaten werden gespeichert. Die Daten werden von der Vermieterin vertraulich behandelt. Mit der Beauftragung erklärt sich der Mieter einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung an vertraglich gebundene Dritte (z. B. Reservationskalender, IT-Dienstleister, etc.) weitergegeben werden, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

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Im Falle einer Kontaktaufnahme weist die Vermieterin darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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Die Vermieterin ist berechtigt, nach Durchführung des Anlasses den Vertragspartner im Falle eines Firmenkunden als Referenzkunden (inkl. Firmenlogo) aufzuführen und zu Werbezwecken zu nutzen. Im Falle von Privatkunden dürfen die Vertragspartner in anonymisierter Form (z.B. durch Nennung der Vornamen im Portfolio) genannt werden.

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Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Bearbeitung seiner Daten nach Auftragsvollendung. Entsprechende Anfragen können über das Kontaktformular oder schriftlich an den Vermieter gerichtet werden.

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3. Zahlung, Depot, Stornierung und Vertragswiderruf

 

Die Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, spätestens jedoch 7 Tage vor dem Anlass. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Übergabe der Maschine bis zum Zahlungseingang zu verweigern.

 

Die Vermieterin hat das Recht, eine Kaution als Sicherheit zu verlangen. Diese Kaution wird dem Mieter nach dem Anlass wieder zurückerstattet. Davon abgezogen werden die Kosten für Reparaturen. Falls diese den Wert der Kaution übersteigen, können dem Mieter diese Mehrkosten zusätzlich verrechnet werden.

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Bei einer Stornierung des Mieters im Zeitraum zwischen der Buchung und 50 Tage vor dem Anlass kann der Mieter gegen Zahlung einer Auftragsentschädigung in Höhe von CHF 100 (administrativer Aufwand, Beratung etc.) vom Vertrag zurücktreten.

 

Stornierungen, welche später erfolgen werden wie folgt gehandhabt (massgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung):

  • 49 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Gesamtsumme (mindestens aber CHF 100)

  • Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Gesamtsumme

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Falls der Mieter aufgrund höherer Gewalt den Vertrag storniert, gelten die regulären Stornierungsbedingungen gemäss AGB von WintiSlush.ch.

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4. Versicherung, Haftung und Schadenersatz

 

Nicht im Mietpreis inbegriffen ist eine Versicherung des Materials. Versicherung ist Sache des Mieters.

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Das Mietmaterial wird nach der Rücknahme durch die Vermieterin auf Mängel resp. Beschädigung geprüft. Für Schäden, die auf unsachgemässe Bedienung, Fahrlässigkeit oder unsachgemässen Transport zurückzuführen sind, haftet der Mieter vollumfänglich. Die Reparatur- und Ersatzkosten sowie der Arbeitsaufwand (CHF 60.-/h), werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt.

Dem Mieter wird im Falle von Störungen zwischen 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr telefonischer Support zugesichert.

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Sollte aufgrund einer Beschädigung durch den Mieter bzw. während des Mietzeitraums des Mieters eine andere Vermietung (beispielsweise an einem darauffolgenden Wochenende) verunmöglicht werden, so haftet der Mieter für den entgangenen Umsatz und die eventuell entstehenden Zusatzkosten.

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Sollte die Slush Ice Maschine bei Mietbeginn oder während der Mietdauer aufgrund eines technischen Defekts nicht ordnungsgemäss funktionieren, hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich telefonisch zu informieren. Die Vermieterin bemüht sich, den Defekt nach Möglichkeit telefonisch oder vor Ort zu beheben. Kann die Maschine während mindestens 50 % der vereinbarten Mietdauer bestimmungsgemäss genutzt werden, bleibt der vereinbarte Mietpreis vollständig geschuldet. Kann die Maschine aufgrund eines technischen Defekts während weniger als 50 % der vereinbarten Mietdauer genutzt werden, entfällt der Mietpreis vollständig. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, Ersatzbeschaffung, entgangenen Gewinn oder die Übernahme von Mehrkosten, sind ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter den Defekt unverzüglich meldet und der Vermieterin Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

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Für den Fall, dass die Slush Ice Maschine bei Mietbeginn aufgrund höherer Gewalt (z.B. Elementarschäden, unvorhersehbarer Beschädigung durch einen Vormieter, o.Ä.) nicht ordnungsgemäss funktioniert, besteht kein Anspruch darauf, dass ein Ersatz gefunden werden kann. Auf Wunsch kann ein anderer Anbieter benannt werden, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet. Ebenfalls verzichtet der Mieter auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Vermieterin. In diesem Fall verzichtet die Vermieterin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

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5. Reinigung und Sauberkeit

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Die Maschine ist sorgfältig zu behandeln und nach der Benutzung gemäss den Reinigungsanweisungen grob zu reinigen.

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Die Grobreinigung wird in jedem Falle vom Mieter übernommen. Das heisst, dass die Maschine mit Wasser ausgespült werden soll, bis das Wasser klar durch die Maschine läuft, und diese äusserlich geputzt werden soll.

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Die gründliche Reinigung der Maschine wird durch die Vermieterin übernommen.

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Bei unnatürlich starker Verschmutzung der Slush Ice Maschine oder deren Bestandteile wird von der Vermieterin die Reinigung nach Aufwand verrechnet (Ansatz 60.-/h).

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6. Übergabe und Rückgabe

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Die Maschine wird bei der Übergabe gemeinsam auf sichtbare Schäden überprüft.

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Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemässen Zustand der Maschine, sofern keine Mängel protokolliert wurden.

Die Übergabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Verspätete Übergaben aufgrund von Verspätungen des Mieters, können zusätzlich verrechnet werden.

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Die Maschine ist vollständig mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben.

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7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

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Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesendangen/ZH.

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8. Schlussbestimmungen

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Larissa Gubler behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Diese treten mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.

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Diese AGB gelten ab 26.07.2026.

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